Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 12.09.2001

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   OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3037
OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98 (https://dejure.org/2001,3037)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29.03.2001 - 3 KO 827/98 (https://dejure.org/2001,3037)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29. März 2001 - 3 KO 827/98 (https://dejure.org/2001,3037)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 16a Abs 1; AuslG § 50; AuslG § 51 Abs 1; AuslG § 53 Abs 1; AuslG § 53 Abs 4; AuslG § 53 Abs 6; EMRK Art 3
    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Indien; Punjab; Sikh; Khalistan Commando Force; Khalistan; Terrorismus; Gruppenverfolgung; Einzelverfolgung; Glaubhaftmachung; Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit; Inländische Fluchtalternative; Einreisekontrolle; Folter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Asylrecht für Anhänger der Khalistan Commando Force; Indien; Punjab; Sikh; Khalistan; Terrorismus; Gruppenverfolgung; Einzelverfolgung; Glaubhaftmachung; Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit; Einreisekontrolle; Inländische Fluchtalternative; Folter

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 16 a; AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 53 Abs. 1; AuslG § 53 Abs. 4; EMRK Art. 3
    Indien, Sikhs, Punjab, KCF, Khalistan Commando Force, Unterstützung, Verdacht der Unterstützung, Haft, Folter, Glaubwürdigkeit, Gesteigertes Vorbringen, Folteropfer, Amtsarzt, Gruppenverfolgung, Religiös motivierte Verfolgung, Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2002, 154
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (46)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - A 12 S 2456/94

    Keine Gruppenverfolgung der Sikh in Indien; Einzelfall der Verfolgungsgefahr für

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98
    Es gab Anhaltspunkte, wonach die Massaker an den Sikhs nicht Ausdruck spontaner Wut und Trauer über den Mord waren, sondern unter Mitwirkung ortsansässiger Kongressmitarbeiter planmäßig durchgeführt worden seien (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. August 1996 - A 12 S 2456/94 - zitiert nach juris - m. w. N., insb. auf Dietmar Rothermund (Hrsg.), Handbuch Indien, 1995, S. 205, 207).

    1987 wurde das Regionalparlament in Chandigarh aufgelöst und der Punjab mit der Verhängung der "President"s Rule" der direkten Verwaltung durch die Zentralregierung in Neu-Delhi unterstellt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. August 1996 - A 12 S 2456/94 - a .a. O. m. w. N.; Rothermund (Hrsg.), Handbuch Indien, S. 207).

    Während im Jahr 1994 insgesamt 76 militante Sikhs getötet wurden, ist nach dem Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 9. Dezember 1995 "niemand umgekommen" (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. August 1996 - A 12 S 2456/94 - a. a. O. m. w. N.).

    Angehörige der Khalistan-Bewegung waren allein wegen der Forderung nach einem unabhängigen Staat Khalistan außerhalb des Punjab und insbesondere in Neu-Delhi keiner asylrechtlich erheblichen Verfolgung ausgesetzt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. August 1996 - a. a. O. m. w. N., etwa auf Erhard Haubold, Aussage vor dem VG Köln vom 14. Januar 1992, Dr. Gabriele Venzky, Aussage vor dem VG Köln vom 3. Februar 1992; vgl. auch OVG Brandenburg, Beschluss vom 3. Januar 1997 - 4 A 256/96.A - und Beschluss vom 9. April 1999 - 2 A 158/97.A - zitiert nach juris).

    Der Kläger hätte auch außerhalb des Punjab infolge der anerkannt wirtschaftlichen Tüchtigkeit der Sikhs keine unüberwindlichen Schwierigkeiten gehabt, sich ein wirtschaftliches Existenzminimum zu erarbeiten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. August 1996 - A 12 S 2456/94 - a. a. O. m. w. N.):.

    Seit 1992/1993 beruhigte sich die politische Lage, nachdem im Februar 1992 wieder freie Landtagswahlen im Punjab stattgefunden hatten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. August 1996 - A 12 S 2456/94 - a. a. O. - m. w. N.; AA, Lagebericht vom 9. Dezember 1994, Stand: 1. Dezember 1994; AA, Lagebericht vom 12. September 1995, Stand: August 1995; Rothermund (Hrsg.), Handbuch Indien, S. 207 f.; s. o. unter 1.).

    Mit dem Nachlassen des politischen Terrorismus seit Ende 1993/1994 ist auch die Gefahr, Opfer einer willkürlichen Verhaftung zu werden, für (jüngere) Sikhs geringer geworden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. August 1996 - A 12 S 2456/94 - a. a. O. m. w. N.).

    Maßnahmen nach dem National Security Act (NSA) und dem Terrorist And Other Disruptive Activities (Prevention) Act (TADA) richteten sich gegen junge Männer, die verdächtigt wurden, Verbindungen zu bewaffneten Separatistengruppen zu unterhalten (vgl. etwa AA, Lagebericht vom 12. September 1995, Stand: August 1995; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. August 1996 - A 12 S 2456/94 - a. a. O. m. w. N.).

    Verfolgung aus religiösen Gründen findet ebenfalls nicht statt (AA, Lagebericht vom 12. September 1995, Stand: August 1995; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 1. August 1996 - A 12 S 2456/94 - a. a. O. m. w. N.).

    Sikhs sind auch vor Übergriffen Dritter in Indien hinreichend sicher (VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 1. August 1996 - A 12 S 2456/94 - a. a. O. m. w. N.).

    Zwangsmaßnahmen gegen gewaltlose Befürworter eines Staates Khalistan außerhalb des Punjabs und der angrenzenden Staaten Haryana und Uttar Pradesh sind nicht anzunehmen (zur Sicherheit außerhalb des Punjabs: Dr. Gabriele Venzky, Aussage vor dem VG Köln vom 3. Februar 1992; Erhard Haubold, Aussage vor dem VG Köln vom 14. Januar 1992; AA an VG Sigmaringen vom 14. Januar 1997; AA an VG Sigmaringen vom 28. April 1997; AA an VG Aachen vom 9. Mai 1997; vgl. auch AA an VG Frankfurt/Main vom 6. Mai 1999; zur inländischen Fluchtalternative auch Bundesamt vom 1. Mai 2000, S. 15 f.; vgl. zu möglichen Fluchtalternativen auch Rat der Europäischen Union an CIREA vom 5. Juli 2000, Ziff. 8.7.1.; vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 1. August 1996 - A 12 S 2456/94 - a. a. O. m. w. N.; ferner OVG Brandenburg, Beschluss vom 3. Januar 1997 - 4 A 256/96.A - und Beschluss vom 9. April 1999 - 2 A 158/97.A - a. a. O.).

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98
    Die Gefahr eigener politischer Verfolgung kann sich auch aus gegen Dritte gerichtete Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das der Asylsuchende mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet, so dass seine eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutbeeinträchtigungen als eher zufällig anzusehen ist (Gefahr der Gruppenverfolgung; vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 1827/89 - BVerfGE 83, 216 (231); BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 - NVwZ 1995, 175 m. w. N.).

    Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet nach Intensität und Häufigkeit so dicht und eng gestreut fallen, dass bei objektiver Betrachtung für jedes Gruppenmitglied nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 - BVerwGE 96, 200; Urteil vom 20. Juni 1995 - 9 C 294/94 - NVwZ-RR 1996, 57; Senatsurteile vom 26. Oktober 1995 - 3 KO 150/95 - ThürVGRspr.

    Denn eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, kann gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen, weil sie im Hinblick auf die Zahl der Gruppenmitglieder nicht ins Gewicht fällt und sich deshalb nicht als Bedrohung der Gruppe darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 - a. a. O.; Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 170/95 - BVerwGE 101, 123).

    Mithin bedarf es wie bei der Individualverfolgung letztlich einer wertenden Gesamtbetrachtung, weil auch insoweit die Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Heimatstaat das für die Beurteilung des Vorliegens einer beachtlich wahrscheinlichen Verfolgungsgefahr vorrangige qualitative Kriterium bildet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 1996 - 9 B 355/96 - S. 6 des Abdrucks; Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 - a. a. O.; Beschluss vom 22. Mai 1996 - B 136/96 - zitiert nach juris -).

    "Referenzfälle politischer Verfolgung" sowie ein "Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung" sind auch dabei gewichtige Indizien für eine gegenwärtige Gefahr politischer Verfolgung (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 - a. a. O.; Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 170/95 - a. a. O.).

    Auf eine "regionale" Gruppenverfolgung kann sich nach der Rechtsprechung zu Art. 16a Abs. 1 GG nur berufen, wer die Gefahr eigener politischer Verfolgung aus Maßnahmen des Verfolgerstaates gegenüber solchen Dritten ableiten kann, die wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das er mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutbeeinträchtigungen als eher zufällig anzusehen ist (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85 und 515, 1827/89 - a. a. O.; auch BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 - a. a. O. m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 171/95 - BVerwGE 101, 134 (139 ff.)).

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98
    Die Gefahr eigener politischer Verfolgung kann sich auch aus gegen Dritte gerichtete Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das der Asylsuchende mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet, so dass seine eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutbeeinträchtigungen als eher zufällig anzusehen ist (Gefahr der Gruppenverfolgung; vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 1827/89 - BVerfGE 83, 216 (231); BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 - NVwZ 1995, 175 m. w. N.).

    Auf eine "regionale" Gruppenverfolgung kann sich nach der Rechtsprechung zu Art. 16a Abs. 1 GG nur berufen, wer die Gefahr eigener politischer Verfolgung aus Maßnahmen des Verfolgerstaates gegenüber solchen Dritten ableiten kann, die wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das er mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutbeeinträchtigungen als eher zufällig anzusehen ist (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85 und 515, 1827/89 - a. a. O.; auch BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 - a. a. O. m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 171/95 - BVerwGE 101, 134 (139 ff.)).

    Der Kläger konnte auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit eine begründete Furcht ableiten, selbst Opfer von Verfolgungsmaßnahmen wegen seiner Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft der Sikhs sowie zur Khalistan Commando Force zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515/89, 1827/89 - a. a. O., S. 230 ff.; BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - 9 C 154/90 - BVerwGE 88, 367 = DVBl. 1991, 1089 (1092 f.)).

    Diese Gefährdungslagen dürfen nicht in einer den Gewährleistungsinhalt des Grundrechts des Art. 16a Abs. 1 GG verkürzenden Weise unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515/89, 1827/89 - a. a. O.; BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 171/95 - a. a. O.; s. o. unter 2.c.).

    Insoweit ist er in Gebieten außerhalb des Punjab vor Verfolgungsmaßnahmen wegen seiner Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft der Sikhs sowie zur Khalistan Commando Force hinreichend sicher (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515/89, 1827/89 - a. a. O., S. 230 ff.; BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - 9 C 154/90 - a. a. O.).

  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98
    Der Kläger konnte auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit eine begründete Furcht ableiten, selbst Opfer von Verfolgungsmaßnahmen wegen seiner Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft der Sikhs sowie zur Khalistan Commando Force zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515/89, 1827/89 - a. a. O., S. 230 ff.; BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - 9 C 154/90 - BVerwGE 88, 367 = DVBl. 1991, 1089 (1092 f.)).

    Hiermit soll nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts indes keine dritte Kategorie asylerheblicher Verfolgungsbetroffenheit neben die bisherigen Formen der Einzel- und Gruppenverfolgung treten (BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - 9 C 154/90 - a. a. O.).

    Tatsächlichen Gefährdungslagen in diesem Übergangsbereich ist vielmehr im Rahmen der Prüfung der Frage Rechnung zu tragen, ob ein Asylsuchender begründete Furcht vor politischer Verfolgung hegt, weil es ihm bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles nicht zuzumuten ist, in seinem Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - 9 C 154/90 - a. a. O.).

    Allerdings müssen die für eine Verfolgung sprechenden Umstände nach ihrer Intensität und Häufigkeit von einem solchen Gewicht sein, dass sich daraus für den Asylbewerber bei objektiver Betrachtung die begründete Furcht ableiten lässt, selbst Opfer solcher Verfolgungsmaßnahmen zu werden (BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - 9 C 154/90 - a. a. O.).

    Insoweit ist er in Gebieten außerhalb des Punjab vor Verfolgungsmaßnahmen wegen seiner Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft der Sikhs sowie zur Khalistan Commando Force hinreichend sicher (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515/89, 1827/89 - a. a. O., S. 230 ff.; BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - 9 C 154/90 - a. a. O.).

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95

    Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98
    Auf eine "regionale" Gruppenverfolgung kann sich nach der Rechtsprechung zu Art. 16a Abs. 1 GG nur berufen, wer die Gefahr eigener politischer Verfolgung aus Maßnahmen des Verfolgerstaates gegenüber solchen Dritten ableiten kann, die wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das er mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutbeeinträchtigungen als eher zufällig anzusehen ist (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85 und 515, 1827/89 - a. a. O.; auch BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 - a. a. O. m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 171/95 - BVerwGE 101, 134 (139 ff.)).

    Diesem Phänomen eines mehrgesichtigen Staates kann es entsprechen, dass er zur Abwehr einer separatistischen Bewegung in einem Landesteil Mittel einsetzt, die als politische Verfolgung zu qualifizieren sind, in anderen Landesteilen, in denen solche Bestrebungen fehlen, derartige Mittel jedoch nicht anwendet (BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 171/95 - a. a. O., S. 140 m. w. N.).

    Welche zusätzlichen Merkmale oder Umstände zur Abgrenzung der verfolgten Gruppe heranzuziehen sind, ist nach der tatsächlichen Reichweite des Verfolgungsgeschehens zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 171/95 - a. a. O., S. 140).

    Die Frage einer "regionalen" Verfolgung durch einen sog. mehrgesichtigen Staat kann sich danach nur für solche Personen stellen, die sämtliche Verfolgungskriterien erfüllen (BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 171/95 - a. a. O., S. 141).

    Diese Gefährdungslagen dürfen nicht in einer den Gewährleistungsinhalt des Grundrechts des Art. 16a Abs. 1 GG verkürzenden Weise unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515/89, 1827/89 - a. a. O.; BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 171/95 - a. a. O.; s. o. unter 2.c.).

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95

    Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98
    Denn eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, kann gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen, weil sie im Hinblick auf die Zahl der Gruppenmitglieder nicht ins Gewicht fällt und sich deshalb nicht als Bedrohung der Gruppe darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 - a. a. O.; Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 170/95 - BVerwGE 101, 123).

    "Referenzfälle politischer Verfolgung" sowie ein "Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung" sind auch dabei gewichtige Indizien für eine gegenwärtige Gefahr politischer Verfolgung (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 - a. a. O.; Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 170/95 - a. a. O.).

    Eine solche inländische Fluchtalternative setzt voraus, dass der Verfolgte an einem anderen Ort in seinem Heimatland vor erneuter politischer Verfolgung hinreichend sicher war und ihm dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohten, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. grundlegend BVerfGE 80, 315 (343 ff.); BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 170/95 - a. a. O., S. 130 f.).

    Auch in diesem Zusammenhang ist nicht allein auf die Zahl der Beispielsfälle von Übergriffen abzustellen, sondern die Größe der betroffenen Bevölkerungsgruppe zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 170/95 - a. a. O., S. 131).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98
    Dabei steht der eingetretenen Verfolgung die unmittelbar drohende Gefahr der Verfolgung gleich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - BVerfGE 80, 315 (344) m. w. N.).

    Das Asylgrundrecht des Art. 16a Abs. 1 GG beruht auf dem Zufluchtgedanken und setzt grundsätzlich einen kausalen Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht voraus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - BVerfGE 74, 51 (64) und Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u. a. - a. a. O., S. 344).

    Eine solche inländische Fluchtalternative setzt voraus, dass der Verfolgte an einem anderen Ort in seinem Heimatland vor erneuter politischer Verfolgung hinreichend sicher war und ihm dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohten, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. grundlegend BVerfGE 80, 315 (343 ff.); BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 170/95 - a. a. O., S. 130 f.).

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98
    Für die Auslegung von (Klage- wie Rechtsmittel-)Anträgen sowohl eines Asylbewerbers wie des Bundesamtes und des Bundesbeauftragten gilt, dass sie nach der "typischen Interessenlage" des jeweiligen Beteiligten auszulegen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 1997 - 9 C 19/96 - BVerwGE 104, 260 = NVwZ 1997, 1132 = InfAuslR 1997, 420; Beschluss vom 29. Juli 1998 - 9 B 135/98 -).

    Sofern er die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG oder - hilfsweise - Abschiebungsschutz nach § 53 AuslG nicht ausdrücklich beantragt, sind diese Klagebegehren in der Regel gleichwohl gestellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 1997 - 9 C 19/96 - a. a. O.; Beschluss vom 29. Juli 1998 - 9 B 135/98 -).

    Ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz - wie hier - nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, fällt auch durch das Rechtsmittel gegen die Verpflichtung nach dem Hauptantrag ohne weiteres automatisch in der Rechtsmittelinstanz an, ohne dass dies zur Disposition des Rechtsmittelführers stünde (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 15. April 1997 - 9 C 19/96 - a. a. O.; Beschluss vom 12. August 1999 - 9 B 268/99 - a. a. O.).

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98
    Der Kläger kann eine inländische Fluchtalternative auch in zumutbarer Weise erreichen (vgl. zu den Voraussetzungen: BVerwG, Urteil vom 15. April 1997 - 9 C 38/96 - BVerwGE 104, 265 (279); BVerwG, Urteil vom 16. November 1999 - 9 4/99 - BVerwGE 110, 74; BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2001 - 9 C 16/00 - DÖV 2001, 519).

    Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 1 und Abs. 4 AuslG i. V. m. Art. 3 EMRK scheidet bereits deshalb aus, weil die Vorschrift voraussetzt, dass dem Betreffenden bei einer Abschiebung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit landesweit die vom Zielstaat ausgehende oder von ihm zu verantwortende konkrete und individuelle Gefahr droht, der Folter oder einer sonstigen unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe i. S. d. Art. 3 EMRK unterworfen oder in sonstigen fundamentalen Menschenrechten verletzt zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 - 9 C 77/95 - NVwZ Beilage 8/1996, 58, Urteil vom 4. Juni 1996 - 9 C 134/95 - InfAuslR 1996, 289 und Urteil vom 15. April 1997 - 9 C 38/96 - BVerwGE 104, 265).

  • BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 294.94

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98
    Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet nach Intensität und Häufigkeit so dicht und eng gestreut fallen, dass bei objektiver Betrachtung für jedes Gruppenmitglied nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 - BVerwGE 96, 200; Urteil vom 20. Juni 1995 - 9 C 294/94 - NVwZ-RR 1996, 57; Senatsurteile vom 26. Oktober 1995 - 3 KO 150/95 - ThürVGRspr.

    Ob diese Übergriffe der Sicherheitskräfte im Punjab nach ihrer Intensität und Häufigkeit eine solche Verfolgungsdichte erreicht hatten, dass in dem durch fließende Übergänge gekennzeichneten Erscheinungsbild politischer Verfolgung für die Sikhs bzw. Khalistan-Anhänger als solche oder für bestimmte Angehörige dieser Gruppe - etwa mit den Merkmalen "jung, männlich, Turbanträger" oder "militant" oder "exponiert tätig" - bereits die Grenze zur Gefahr einer gruppengerichteten Kollektivverfolgung überschritten war (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1995 - 9 C 294/94 - a. a. O.; Beschluss vom 10. März 1995 - 9 B 661/94 - zitiert nach juris; vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1984 - 9 C 24/84 - BVerwGE 70, 232), braucht vorliegend nicht abschließend entschieden zu werden.

  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 134.95

    Ausländerrecht: Abschiebungsschutz wegen Bürgerkrieg, Afghanistan

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 64.89

    Asylrecht: Asylberechtigung von Ahmadis aus Pakistan

  • VGH Hessen, 26.06.1995 - 10 UE 1282/95

    Erforderlichkeit einer individuell-konkreten Gefahr der Folter oder

  • OVG Berlin, 16.03.1993 - 8 B 106.92
  • OVG Brandenburg, 09.04.1999 - 2 A 158/97
  • BVerwG, 12.08.1999 - 9 B 268.99

    Asylrelevante Gruppenverfolgung jugoslawischer Staatsangehöriger albanischer

  • BVerwG, 29.07.1998 - 9 B 135.98

    Ansprüche auf Asyl, Abschiebungsschutz und Schutz vor drohender Abschiebung -

  • BVerwG, 22.08.1996 - 9 B 355.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vorgehen eines Staates als

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

  • BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92

    Klageänderung - Parteiwechsel - Auswechseln des Beklagten - Fristversäumnis -

  • BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99

    Nordirak, Abschiebungsschutz, inländische Fluchtalternative, Erreichbarkeit,

  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

  • BVerwG, 18.04.1996 - 9 C 77.95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Gewährung von Abschiebungsschutz

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87

    Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Subjektive Nachfluchtgründe -

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

  • BVerwG, 16.01.2001 - 9 C 16.00

    Nordirak; Abschiebungsschutz; inländische Fluchtalternative; Erreichbarkeit;

  • BVerwG, 22.02.1996 - 9 B 14.96

    Asylrecht: Abgrenzung zwischen Verfolgungsbetroffenheit aufgrund

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 56.88

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Nachfluchtgrund - Latente Gefährdungslage

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1999 - A 12 S 1891/97

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht; keine Rückkehrgefährdung

  • BVerfG, 17.11.1988 - 2 BvR 442/88
  • BVerwG, 27.01.1998 - 9 C 34.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Pflicht zur Begründung der Berufung;

  • OVG Thüringen, 30.09.1998 - 3 KO 864/98

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Pakistan; Ahmadis; Gruppenverfolgung;

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1992 - A 12 S 1478/90

    Zur Situation der Jeziden in der Türkei - keine unmittelbare oder mittelbare

  • BVerfG, 17.05.1996 - 2 BvR 528/96

    Überspannung der Anforderungen an die Darlegung von Abschiebungshindernissen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.1991 - 18a A 10259/85

    Jeziden; Besiri; Gruppenverfolgung; Kurden; Verfolgungsgefahr; Regional;

  • BVerwG, 10.03.1995 - 9 B 661.94

    Bildung der Gruppe der "jüngeren Tamilen" - Annahme einer starren Altersgrenze

  • BVerwG, 24.11.1994 - 9 C 285.94

    Wirksamkeit eines eingelegten Rechtsmittels bei nur zwischenzeitlicher Vakanz der

  • OVG Thüringen, 26.10.1995 - 3 KO 150/95

    Verfolgungsdichte; Verfolgungsmaßnahmen; Dritte; Gruppenverfolgung; Zahl der

  • OVG Saarland, 25.05.1994 - 9 R 35/91

    Sikhaktivisten; Asylanerkennung; Einzelfall; Punjab; Straftat; Folter;

  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 169.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis des Bundesbeauftragten für

  • BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 8.95

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

  • OVG Sachsen, 02.11.2005 - A 1 B 492/03

    Indien Punjab, Sikh Khalistan, ISYF

    Allerdings führte das seit der Entstehung der Religionsgemeinschaft der Sikh ("Jünger/Schüler") als der Anhängerschaft von zehn in den Jahren 1469 - 1708 lebenden religiösen Führern (Gurus) bestehende Bestreben der Gemeinschaft um Bewahrung und Schutz ihrer religiösen, kulturellen und wirtschaftlichen Selbständigkeit - nach der militanten Abwehr von Islamisierungsversuchen, nach der Abwehr britischer Herrschaft bis zur Erlangung der Unabhängigkeit des indischen Staates im Jahr 1947 und nach zunächst friedlichen Forderungen nach Staatsautonomie für den Punjab ("Khalistan-Staat") - in den achtziger Jahren unter der Führung von Sant Jarnal S. Bhindranwale, der die Stellung der bis dahin einflussreichten moderaten Partei Akali Dal zurückdrängte, zu einer Radikalisierung und Eskalation, die den Punjab in ein von Terror überzogenes Krisengebiet verwandelte (vgl. zur Geschichte der Sikhs seit dem 15. Jahrhundert und zur Entstehung des gewaltsam ausgetragenen Konflikts um den Punjab Bericht des Südasien-Instituts, Abteilung Rechtswissenschaft, vom 26.4.2004 an das VG Gelsenkirchen, dort unter 1.2.1; Bericht der dänischen Delegation des Rates der Europäischen Union vom 5.7.2000 - CIREA 45 - S. 7 ff; ThürOVG, Urt. v. 29.3.2001 - 3 KO 827/98 -, InfAuslR 2002, 154; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.8.1996 - A 12 S 2456/94 -, Rn. 32 nach Juris).

    Die Lage blieb selbst nach der Ermordung des Chief Minister Beant Singh von August 1995, die der Babbar Khalsa zugeschrieben wird, ruhig (Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 17.7.1996, S. 5; (vgl. ThürOVG, Urt. v. 29.3.2001 - 3 KO 827/98 -, InfAuslR 2002, 154).

    Jedoch bestand danach, selbst wenn diese Situation als eine Gruppenverfolgung von (insbesondere jungen männlichen) Sikhs oder Mitgliedern der SSF zu bewerten oder der Kläger im Punjab indiviuell verfolgt gewesen wäre (für die Zeit bis 1991 verneinend ThürOVG, Urt. v. 29.3.2001 - 3 KO 827/98 -, InfAuslR 2002, 154), lediglich eine regional auf das Unruhegebiet begrenzte Bedrohungslage.

    Für ein landesweites staatliches Verfolgungsprogramm bestehen keine Anhaltspunkte (vgl. (vgl. ThürOVG, Urt. v. 29.3.2001 - 3 KO 827/98 -, InfAuslR 2002, 154; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.8.1996 - A 12 S 2456/94 -, Rn. 32 nach Juris).

    Gleiches gilt für eine landesweite Verfolgung etwa durch radikalisierte Hindus (vgl. ThürOVG, Urt. v. 29.3.2001 - 3 KO 827/98 -, InfAuslR 2002, 154).

  • BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 629/06

    Unzureichend begründete Abweisung der Asylklage des Beschwerdeführers im zweiten

    Angesichts dieser Anhaltspunkte für eine von der Einschätzung im Bescheid des Bundesamtes abweichende tatsächliche Ausgangssituation und des sich daraus ergebenden Prüfungsbedarfs sowie angesichts der bis zur angegriffenen Entscheidung ergangenen einschlägigen, in der Frage eines Abschiebungsverbotes uneinheitlichen Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichte (vgl. etwa Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26. Juni 1995 - 10 UE 1282/95 -, juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 29. März 2001 - 3 KO 827/98 -, InfAuslR 2002, S. 154 ff.; VG Sigmaringen, Urteil vom 15. Oktober 2003 - A 1 K 10601/99 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 7. September 2004 - 14 A K 79/03.A - juris; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 8. März 2005 - 7 K 268/04.A -, juris; VG Mainz, Urteil vom 27. April 2005 - 7 K 755/04.MZ -, juris; VG Göttingen, Urteil vom 5. Juli 2005 - 2 A 129/05 - juris; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 2. November 2005 - 1 B 492/03.A - juris; zur Frage einer Gefahr der Folter und menschenunwürdiger Haftbedingungen in Indien auch BVerfGE 108, 129 ; EGMR, Urteil vom 15. November 1996 - 70/1995/576/662 (Chahal vs. Vereinigtes Königreich) -, NVwZ 1997, S. 1093 ff.) durfte das Gericht die Klage des Beschwerdeführers nicht abweisen, und erst recht nicht als offensichtlich unbegründet abweisen, ohne das Bestehen von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG auf der Grundlage hinreichender Sachverhaltserforschung geklärt und seine Entscheidung mit eigenen Ausführungen begründet zu haben.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2004 - A 13 S 949/01

    Syrien, Aramäer, Christen (syrisch-orthodoxe), Hausdurchsuchung, Falsche

    Der für asylrechtliche Vorverfolgung herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab gilt dabei nicht für Abschiebungsschutz nach § 53 AuslG (zu allem siehe BVerwG, Urteil vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, NVwZ 1996, 199; BVerfG, Beschluss vom 10.7.1997 - 2 BvR 1291/96 -, InfAuslR 1998, 363; BVerfG, Beschluss vom 20.12.1989 - 2 BvR 958/86 -, BVerfGE 81, 142, 155; OVG Weimar, Urteil vom 29.3.2001 - 3 KO 827/98 -, InfAuslR 2002, 154 und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.3.2003 - A 12 S 1142/02 -).
  • VG Schleswig, 21.01.2002 - 4 A 275/01

    Tschetschenien, regionale Verfolgung, inländische Fluchtalternative

    Diese im Wege einer Gesamtbetrachtung vorzunehmende Beurteilung setzt mithin die Feststellung eines konkreten und individuellen Lebenssachverhaltes voraus (Thür. OVG, Urteil vom 29.03.2001 - 3 KO 827/98 - m.w.N.).
  • VG Schleswig, 12.11.2001 - 4 A 282/00

    Tschetschenien, inländische Fluchtalternative

    Diese im Wege einer Gesamtbetrachtung vorzunehmende Beurteilung setzt mithin die Feststellung eines konkreten und individuellen Lebenssachverhaltes voraus (Thür. OVG, Urteil vom 29.03.2001 - 3 KO 827/98 - m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 12.09.2001 - 2 L 1082/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11079
OVG Niedersachsen, 12.09.2001 - 2 L 1082/00 (https://dejure.org/2001,11079)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.09.2001 - 2 L 1082/00 (https://dejure.org/2001,11079)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. September 2001 - 2 L 1082/00 (https://dejure.org/2001,11079)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Syrien; Frau; Rückkehrgefährdung; Verletzung der Familienehre

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rückkehrgefährdung durch Familienmitglieder wegen Entziehung von Eltern bestimmter Ehe durch Flucht; Feststellung eines Abschiebungshindernisses als einzige ermessensfehlerfreie Entscheidung (Ermessensreduzierung auf Null); Konkrete, landesweite Lebensgefahr durch ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückkehrgefährdung durch Familienmitglieder wegen Entziehung von Eltern bestimmter Ehe durch Flucht; Feststellung eines Abschiebungshindernisses als einzige ermessensfehlerfreie Entscheidung (Ermessensreduzierung auf Null); Konkrete, landesweite Lebensgefahr durch ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2002, 154
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2001 - 2 L 1082/00
    Für die Annahme einer konkreten Gefahr im Sinne dieser Vorschrift ist die beachtliche Wahrscheinlichkeit erforderlich, Opfer von Eingriffen in Leib, Leben oder Freiheit zu werden; hierbei statuiert das Element der Konkretheit der Gefahr für "diesen" Ausländer das zusätzliche Erfordernis einer einzelfallbezogenen individuell bestimmten und erheblichen Gefährdungssituation, die außerdem landesweit gegeben sein muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324, 330).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2001 - 2 L 1082/00
    Der vom Senat bejahte Anspruch der Klägerin aus § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG hat nicht zur Folge, dass der angefochtene Bescheid vom 11. März 1996 auch hinsichtlich Nr. 4 (Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung nach §§ 34 Abs. 1, 38 Abs. 1 AsylVfG) aufzuheben ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.04.1997 - 19 C 19/96 -, NVwZ 1997, 1132 ff.).
  • VG Münster, 05.03.1999 - 10 L 207/99

    Syrien, Geschlechtsspezifische Verfolgung, Zwangsverheiratung, Weigerung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2001 - 2 L 1082/00
    Das Verwaltungsgericht M. hat sich in seinem in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschluss vom 5. März 1999 (- 10 L 207/99.A -, InfAuslR 1999, 307 ff) der Argumentation R. in seinem Gutachten vom 22. Januar 1999 angeschlossen und im Falle der Syrerin, die sich der elterlichen Wahl des Ehepartners entzogen hatte, die Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG bejaht (ebenso das VG Gelsenkirchen im Falle der wegen Ehebruchs bedrohten Syrerin: Urt. v. 15.1.1999 - 18 aK 2523/98.A -, InfAuslR 2000, 51 ff).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2006 - 1 LB 22/05

    Irak, Gebietsgewalt, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche Verfolgung,

    Eine durch Blutracheabsichten einer anderen Familie bzw. eines Clans entstehende Gefährdung kann - im rechtlichen Ausgangspunkt - im Rahmen des § 60 Abs. 7 AufenthG Relevanz erlangen (vgl. [zu § 53 Abs. 6 S. 1 AusIG a. F.] z. B. OVG Lüneburg, Beschluss v. 06. März 2000, 9 L 3275/99, NVwZ-Beilage 2001, 19; Urteil v. 12. September 2001, 2 L 1082/00, InfAuslR 2002, 154).
  • OVG Hamburg, 05.12.2008 - 5 Bf 45/07

    Abschiebungsverbot: Eine auf Blutrache zurückgehende Bedrohung als politische

    Die beiden in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Beschl. v. 6.3.2000, NVwZ-Beilage I 2001, 19: Angst vor Blutrache wegen eines tödlich ausgegangenen Autounfalls; Urt. v. 12.9.2001, InfAuslR 2002, 154: Gefahr eines "Ehrenmordes" durch die eigene Familie wegen "unerlaubten" Verlassens der Familie, um sich der elterlichen Wahl eines Ehepartners zu entziehen) haben für die aufgeworfene Fragestellung keine Relevanz, da es bei beiden Entscheidungen in der Berufungsinstanz inhaltlich nur um § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG ging.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2006 - 1 LB 67/05

    Irak, Jesiden, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche

    Eine durch Blutracheabsichten einer anderen Familie bzw. eines Clans entstehende Gefährdung kann ­ im rechtlichen Ausgangspunkt ­ im Rahmen des § 60 Abs. 7 AufenthG Relevanz erlangen (vgl. [zu § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG a. F.] z. B. OVG Lüneburg, Beschluss v. 06. März 2000, 9 L 3275/99, NVwZ-Beilage 2001, 19; Urteil v. 12. September 2001, 2 L 1082/00, InfAuslR 2002, 154).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.05.2008 - 1 LB 9/08
    Die Befürchtung des Klägers, bei Rückkehr in den Irak einer individuellen Rache -Aktion der KDP bzw. von Personen aus diesem Bereich ausgesetzt zu werden (vgl. Anhörung v. 13.09.1995, S. 4), kann im (rechtlichen) Ausgangspunkt zwar dem Anwendnungsbereich des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zugeordnet werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.03.2000, 9 L 3275/99, NVwZ-Beilage 2001, 19, Urt. v. 12.09.2001, 2 L 1082/00, InfAuslR 2002, 154, Urt. d. Senats v. 27.01.2006, 1 LB 22/05, NordÖR 2007, 326 sowie Urt. v. 14.12.2006, 1 LB 67/05, juris).
  • VG Göttingen, 29.09.2004 - 2 A 42/04

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Asyl; Asylanerkennung;

    Im Einzelfall vermag sich aus einer durch Blutrache drohenden Verfolgungssituation ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG ergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.3.1990 -1 B 31.90-, Buchholz 40224 § 10 AuslG Nr. 123; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6.3.2000 -9 L 3275/99-, NVwZ-Beilage 2001, 19; Urteil vom 12.9.2001 -2 L 1082/00-, InfAuslR 2002, 154).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2008 - 1 LB 44/04

    Irak, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Die vom Kläger angeführten Befürchtungen für den Fall seiner Rückkehr in den Irak, einer individuellen ,,Rache" -Aktion von Kurden bzw. (auch) von Arabern ausgesetzt zu werden, sind im (rechtlichen) Ausgangspunkt dem Anwendungsbereich des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (zuvor: § 53 Abs. 6 AusIG) zuzuordnen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.03.2000, 9 L 3275/99, NVwZ-Beilage 2001, 19, Urt. v. 12.09.2001, 2 L 1082/00, lnfAusIR 2002, 154, Urt. d. Senats v. 27.01.2006, 1 LB 22/05, NordÖR 2007, 326 sowie Urt. v. 14.12.2006, 1 LB 67/05, juris).
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